Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.gemeinde-espenau.de / www.espenau.de veröffentlichten Webseiten der Gemeinde Espenau.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4
der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.05.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
www.gemeinde-espenau.de / www.espenau.de sind überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Beispielsweise werden Satzungen, Richtlinien und Verordnungen mit Unterschrift eingescannt.
- ältere Seiten und Tabellen: Wir sind bemüht, ältere Seiten an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen.
Schriftgröße und Kontrast
Die Schriftgröße sowie die Änderung des Kontrasts kann über entsprechende Schaltflächen am oberen und unteren Rand der Homepage geändert werden.
Außerdem kann für die Änderung des Kontrasts auch die entsprechende Windows-Funktion genutzt werden.
Hierfür drücken Sie bitte folgende Tastenkombination (gleichzeitig):
Linke Umschaltaste + Linke Alt-Taste + Drucken-Taste
Ihnen wird dann die eingeblendete Meldung angezeigt, die Sie bitte mit "Ja" bestätigen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.05.2021 erstellt und zuletzt am 19.05.2021 überprüft
und aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der Gemeinde Espenau.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung
der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen
sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an oder nutzen sie alternativ das nachstehende Feedbackformular: Feedback zur Barrierefreiheit
Ansprechpartner:
Gemeinde Espenau
Im Ort 1
34314 Espenau
Telefon: 05673/9993-0
Fax: 05673/9993-31
E-Mail: gemeinde@espenau.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de