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Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen

Aus dem Gemeindeparlament

In der letzten Sitzung des vergangenen Jahres beschloss die Gemeindevertretung eine Anpassung der Abwassergebühren an die gestiegenen Aufwendungen. Danach wird die Schmutzwassergebühr ab dem 01.01.2022 von 2,90 €/m³ auf 3,75 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von 0,56 €/m² auf 0,75 €/m² erhöht.

 

Zur Erinnerung: Im Jahr 2017 wurde die Schmutzwassergebühr von 3,60 €/m³ auf 2,90 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von 0,70 €/m² auf 0,56 €/m² gesenkt, um die in früheren Jahren aufgelaufenen Überschüsse in diesem Bereich an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurückzuführen und die Gebührensätze dem seinerzeit bestehenden Kostenbedarf anzupassen.

 

Inzwischen sind diese Rücklagen aufgebraucht und die Aufwendungen der Gemeinde für die Beseitigung des Abwassers erheblich gestiegen. So haben sich z.B. die Kosten für die Untersuchung der Abwasserkanäle und deren Instandhaltung um 40.000,00 € jährlich, die Zahlungen an die Gemeinde Fuldatal für die Behandlung des Abwassers in der Kläranlage Simmershausen um 70.000,00 € und die kalkulatorischen Kosten für das Anlagevermögen (Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals) um 85.000,00 € erhöht.

 

Daher sah die Gemeindevertretung keine andere Möglichkeit, als die Gebühren auf die genannten Sätze zu erhöhen, die von einem Wirtschaftsprüfer ermittelt wurden.

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Abwassergebühren

1. Wie setzt sich die Abwassergebühr zusammen?

 

Die Abwassergebühren setzen sich aus der Schmutzwasser- und der Niederschlags-wassergebühr zusammen. Dabei wird die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasser-verbrauch berechnet und die Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche des Grundstücks, von der Oberflächenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.

 

 

2. Hat die Ausweisung bzw. Erschließung von Neubaugebieten etwas mit der Höhe der Abwassergebühr zu tun?

 

Die Erschließung von Neubaugebieten hat keinen direkten Einfluss auf die Abwasser-gebühren. Die für den Bau der Abwasseranlagen in den Neubaugebieten anfallenden Kosten werden zu 100 % von den Erwerbern der Grundstücke getragen. Da die Kosten der Abwasser-beseitigung zu einem großen Teil auf festen Kostenbestandteilen beruhen, wie z.B. die Personalkosten der Kläranlage Fuldatal, kann die Belastung durch die Fixkosten für den Einzelnen verringert werden, wenn die Kosten durch Zuzüge von Neubürgerinnen und Neubürgern auf mehr „Schultern“ verteilt werden.

 

3. Werden Kanalsanierungen im Rahmen der klassischen Unterhaltung über Anliegerbeiträge finanziert?

 

Die Sanierung von bestehenden Abwasseranlagen wird aus dem Gemeindehaushalt finanziert. Dabei werden die entstehenden Kosten über die Abschreibungen der Investitionssumme und die Verzinsung des Anlagekapitals (Restbuchwert) auf alle Gebührenpflichtigen umgelegt.

 

Beispiel: Bei einer Investitionssumme von 500.000,00 € zur Erneuerung eines Abwasserkanals entstehen jährliche Abschreibungen von 10.000,00 € bei 50 Jahren Nutzungsdauer und eine kalkulatorische Verzinsung von anfänglich 22.500,00 € bei 4,5 % Zinssatz. Umgerechnet auf eine kalkulierte Schmutzwassermenge von 210.000 cbm würde sich dadurch ein Gebührensatz von 0,15 € je cbm ergeben.

 

4. Wie erklärt sich die Höhe der jetzt zu zahlenden Gebühr?

 

Die zu zahlenden Gebühren wurden auf der Basis einer detaillierten Gebührenkalkulation eines Wirtschaftsprüfungsbüros ermittelt. Dabei wurde der kalkulierte Aufwand auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt. Die Kosten der Schmutzwasser-entsorgung wurden auf eine Abwassermenge von 209.500 cbm und die Kosten der Nieder-schlagswasserbeseitigung auf eine zu entwässernde Fläche von 594.500 m² verteilt. Da im Jahr 2021 im Bereich der Abwasserentsorgung eine Unterdeckung entstanden ist, wurde ein geringer Betrag noch auf die Gebührensätze aufgeschlagen, um diesen Fehlbetrag zumindest teilweise nachträglich zu finanzieren.

 

5. Espenau hat keine Kläranlage, warum ist die Abwassergebühr dadurch nicht günstiger?

 

Das Abwasser der Gemeinde Espenau wird über einen Verbindungskanal nach Fuldatal-Simmershausen und durch die Ortskanalisation bis zur Kläranlage Simmershausen geleitet. In der dortigen Kläranlage wird das Abwasser entsprechend der gesetzlichen Vorschriften behandelt und gereinigt und schließlich in die Fulda geleitet. Die Gemeinde Espenau musste zu diesem Zweck ein Regenrückhaltebecken an der K34 und den Sammler nach Fuldatal bauen sowie die in Fuldatal notwendigen Investitionen mittragen. Diese Kosten werden über die Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung auf die Gebührenpflichtigen umge-legt. Dazu kommt, dass die Entsorgung des Klärschlamms aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben (Düngeverordnung) neu geplant und organisiert werden muss, was mit Kostensteigerungen verbunden ist.

Aufgrund der eingeleiteten Abwassermenge trägt die Gemeinde Espenau ca. 47 % der laufenden Kosten der Kläranlage Simmershausen. Ob eine eigene Kläranlage günstiger für Espenau wäre, darf bezweifelt werden.

 

6. Welche Maßnahmen im Bereich Abwasserkanalsanierung stehen demnächst an?

 

In den Haushaltsjahren 2022/2023 ist die Sanierung der Abwasseranlagen in der Liebauer Straße im Ortsteil Mönchehof und in der Buchen- und Rosenstraße im Ortsteil Hohenkirchen vorgesehen. Das Gesamtinvestitionsvolumen für diese Maßnahmen beläuft sich auf 2,4 Mio €.

 

Den Auzug aus der der Gebührenkalkulation finden Sie unter dem Beitrag als Download.

 

Hinweis: Die vollständige Gebührenkalkulation kann gem § 10 Absatz 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) von den Gebührenpflichtigen in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Hierzu vereinbaren Sie bei Bedarf bitte einen Termin unter 05673/9993-0.

 

Gemeindevorstand Espenau

- Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen -

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