Abschaffung des Kinderreisepasses und Gebührenerhöhung Reisepass ab 01.01.2024
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Änderung zweier Ausweisdokumente ab 2024 informieren:
Zum 01.01.2024 ändert sich die Gebühr für den Reisepass (für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben) von 60,00 € auf 70,00 € und der Kinderreisepass wird abgeschafft.
Was bedeutet das für Sie?
Kinderreisepässe (KRP) dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt, verlängert oder ausgestellt werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter KRP bleibt von dieser Neuerung unberührt. Ab 2024 besteht nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.
Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels.
Bitte bedenken Sie, dass zukünftig alle Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert zurzeit von der Beantragung bis zur Rücklieferung ungefähr 2-3 Wochen, bei Reisepässen sind es ca. 3-4 Wochen.
Haben Sie weitere Fragen rund um die Ausstellung von Ausweisen und Pässen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gemeinde Espenau
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